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traurige Fehler
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Alle meine Rezensionen ansehen Rezension bezieht sich auf: Medienrecht: Vorschriftensammlung (Taschenbuch) Vorab: die Sammlung ist umfassend und bittet grob die wichtigsten Vorschriften des Medienrechts.

Was mich so sehr stört, dass ich schon fast sagen würde die Sammlung ist deshalb unbenutzbar: Der abgedruckte Gesetzestext ist teilweise falsch. Beispiel? § 6 BDSG. Der offizielle Gesetzestext nennt die Überschrift: "Rechte des Betroffenen". In dieser Sammlung steht "Unabdingbare Rechte des Betroffenen". Das mag zwar inhaltlich stimmeen, steht aber nunmal nicht im Gesetz und ist nicht, wie üblich, als nicht-amtliche Überschrift gekennzeichnet. Da die amtliche Überschrift bei der Auslegung eine große Rolle spielen kann, für mich ein absolutes No-Go und unverständlich. Wie soll ich mit Gesetzestexten arbeiten können bei denen ich nicht darauf vertrauen kann dass sie korrekt abgeschrieben/kopiert wurden??

Weiterer großer Fehler: Die Abschnittsüberschrift für den 2. Abschnitt des BDSG, "Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen" ist erst nach § 12 abgedruckt, obwohl § 12 BDSG laut amtlicher Fassung zum Zweiten Abschnitt gehört. So vermittelt § 12 den Eindruck, zu den allgemeinen Bestimmungen für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zu gehören, was natürlich falsch ist - die Norm macht so gar keinen Sinn. Dieser Fehler kann gravierende Auswirkungen haben, da er dazu führt, dass nicht-öffentliche Stellen (also die gesamte Privatwirtschaft) nicht an §§ 1-11 gebunden wären - was natürlich a) eklatant falsch und b) widersprüchlich zum leider nicht abgedruckten § 1 II, der den Anwendungsbereich regelt, ist.

Was mich persönlich am BDSG Auszug außerdem stört ist die Auswahl der §§. Solch extrem wichtige §§ wie § 4a über die Einwilligung oder § 4b über die Übermittlung von Daten ins Ausland fehlen - in meinen Augen elementare §§ des BDSG. Dafür sind wahrlich exotische und praktisch irrelevante §§ über Daten in Forschungseinrichtungen oder den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Welle abgedruckt..die Gründe für solch eine Auswahl sind mir nicht ersichtlich..

Wenn ich mich in einer Gesetzessammlung nicht darauf verlassen kann, dass der Gesetzestext korrekt abgedruckt ist, ist sie nur eines: nutzlos.

Ich möchte gar nicht wissen welche Fehler sonst noch in dieser Sammlung schlummern, wenn mir bereits bei der Lektüre eines Gesetzes solch haarsträubende Fehler begegnen, die außerdem unerklärbar sind - man muss den Gesetzestext doch nur kopieren und abdrucken..scheinbar eine unüberwindbare Hürde.
Eine Rezension von Ein Kunde
vom 3. November 2011
Kundenrezensionen:
3. Klasse Gesetzessammlung
2. traurige Fehler (die aktuell angezeigte Rezension)
1. Alles Wichtige drin
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